Paul Josef Jenni - Stiftung

Beiträge an ungelernte/r Arbeiterinnen/Arbeiter für eine Erstausbildung und an Handwerkerinnen/Handwerker für Aus- oder Weiterbildungen
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Paul Josef Jenni - Stiftung Basel

Beiträge an ungelernte Arbeiterinnen/Arbeiter für eine Erstausbildung und an Handwerkerinnen/Handwerker für Aus- oder Weiterbildungen

Stiftung

Der Stifter

Paul Josef Jenni (1906 -1987), Bürger von Entlebuch (LU) und Basel-Stadt, wirkte anfangs als Handwerker und später als erfolgreicher Unternehmer in Basel.

In diesem Zusammenhang erwarb er ein ansehnliches Vermögen, worunter eine grössere Anzahl Liegenschaften in Basel und Umgebung, die heute durch die bvf ag bewirtschaftet werden.

Der Stiftungszweck

Da P.J. Jenni kinderlos blieb, brachte er sein Vermögen im Jahr 1984 in eine Stiftung ein.

Mit dem Vermögensertrag können ungelernte Arbeiterinnen und Arbeiter für eine Erstausbildung und Handwerkerinnen und Handwerker für eine qualifizierte Weiterbildung unterstützt werden.

Pro Jahr werden den in Frage kommenden Stipendiatinnen und Stipendiaten maximal Fr. 27‘000.- zugesprochen, verheirateten und im Konkubinat lebenden maximal Fr. 40'000.- p.a. (inkl. Kindern).

Der Stiftungsrat

  • Präsidentin

    Dr. Claudia M. Mordasini
  • Mitglieder

    Pascale Hattemer
  • Eric Sarasin
  • Dr. Naoki Takei
  • Vergabungsausschuss

    Beat Fischer
  • Esther Klaiber
  • Petra Lotz-Loeliger

Voraussetzungen für einen Ausbildungsbeitrag

Ihre Eltern (oder gesetzlichen Vertreter) sind finanziell nicht in der Lage, ganz oder teilweise für die Aus- oder Weiterbildung aufzukommen.

Sie sind ungelernte/r Arbeiterin/Arbeiter und möchten eine anerkannte Erstausbildung absolvieren oder Sie sind Handwerkerin/Handwerker mit Berufsabschluss* und möchten sich qualifiziert weiterbilden (in der Regel Aus- und Weiterbildungen mit eidgenössischer Anerkennung).

Sie sind Bürgerin/Bürger einer Gemeinde der Kantone Basel-Stadt oder Basel-Landschaft oder sind seit mindestens einem Jahr in einem dieser Kantone wohnhaft (Wohnsitzbestätigung).

Sie können die vorgesehene Ausbildung vor Erreichen Ihres 40. Altersjahres abschliessen (Altersbegrenzung).
Ausnahmen sind in begründeten Fällen möglich.

Sie haben bei der für Sie zuständigen kantonalen Stipendienbehörde einen Antrag für einen Ausbildungsbeitrag gestellt (der positive oder negative Entscheid ist uns mit dem Antrag einzureichen oder nachzureichen). Ebenso sind uns Entscheide anderer, von Ihnen angeschriebenen Stiftungen, vorzulegen.

Wenn Sie auf Grund der beschriebenen Voraussetzungen der Meinung sind, dass für Sie ein Ausbildungsbeitrag in Frage kommt, gehen Sie weiter zum Antragsformular.

 

Für Weiterbildungsbeiträge können von der Stiftung nebst den üblichen, klassischen Handwerksberufen, auch die nachstehenden Ausbildungen berücksichtigt werden:

Berufsfeld: Gestaltung, Kunst

  • Bekleidungsgestalter/in
  • Dekorationsgestalter/in (Polydesigner/in 3D)
  • Drucktechnologe/in
  • Gestalter/in
  • Goldschmied/in
  • Grafiker/in
  • Keramiker/in
  • Steinbildhauer/in
  • Vergolder/in - Einrahmer/in
  • .......

Berufsfeld: Gesundheit

  • Assistent/in Gesundheit und Soziales
  • Dentalhygieniker/in
  • Diätkoch/Diätköchin
  • Fachfrau/Fachmann Gesundheit
  • Med. Masseur/in
  • Orthopädieschuhmacher/in
  • Orthopädist/in
  • Podologe/-login
  • Zahntechniker/in
  • .......

Weitere Berufe

  • Automatiker/in
  • Chemikant/in
  • Haustechnikplaner/in
  • Informatiker/in
  • Laborant/in
  • Zeichner/in
  • Coiffeur/Coiffeuse
  • Koch/Köchin
  • .......

Diese Auflistung ist nicht abschliessend. Wenn Sie unsicher sind, ob ihre Berufsausbildung berücksichtigt werden kann, erkundigen Sie sich bei unserem Sekretariat Kontakt.

Antragsformular

Bitte beachten

Sie können das Antragsformular als Word-Dokument am PC ausfüllen, speichern und ausdrucken. Das PDF-Dokument kann ausgedruckt und von Hand ausgefüllt werden.

Bitte lesen Sie vor dem Ausfüllen die Voraussetzungen für Ausbildungsbeiträge genau durch.

Die Anmeldung kann ohne abgeschlossenes Aufnahmeverfahren (resp. es muss keine Aufnahmebestätigung der gewählten Ausbildungsstätte vorliegen) erfolgen.

Das Antragsformular muss vollständig ausgefüllt, ausgedruckt und unterzeichnet per Post (nicht per E-Mail) an folgende Adresse geschickt werden:

Paul Josef Jenni-Stiftung
Frau Dr. Claudia M. Mordasini
Elisabethenstrasse 28
Postfach 425
4010 Basel

 

Anmeldetermine

Gesuche sind in jedem Fall so rasch als möglich einzureichen.

Spätester Abgabetermin: Das Ende des Folgemonats nach Beginn des entsprechenden Semesters bzw. Ausbildungsjahres.

Downloads

Bitte füllen Sie das Formular aus. Sie erhalten umgehend die Links zu den Downloads hier angezeigt.

Links

Stipendienstellen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft

Erziehungsdepartement Basel-Stadt
Amt für Ausbildungsbeiträge
Holbeinstrasse 50
4001 Basel

061 201 31 81
061 201 31 88

www.hochschulen.bs.ch/stipendien

 

Amt für Berufsbildung und Berufsberatung
Basel-Landschaft
Rosenstrasse 25
4410 Liestal

061 552 28 00

baselland.ch/Ausbildungsbeitraege

Studienfinanzierung

Informationen rund um Ausbildungsbeiträge

www.ausbildungsbeitraege.ch

Unterstützungs-
beiträge

In begründeten Ausnahmefällen kann die Stiftung auch Unterstützungsbeiträge an Familien leisten, die infolge schwerer Krankheit oder Unfall in Not geraten sind, sofern diese Kosten nicht vom Kanton oder der Gemeinde getragen werden.

Auch solche Leistungen sind ausschliesslich Bürgerinnen/Bürgern und/oder Einwohnerinnen/Einwohnern* der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft vorbehalten.

*(Wohnsitz seit mindestens einem Jahr)

Weitere Auskünfte:

Frau Patrizia Mordasini
Tel. 061 272 14 55

E-Mail: info(at)jenni-stiftung.ch

Kontakt

Falls Sie noch Fragen haben, können Sie gerne mit unserem Sekretariat Kontakt aufnehmen.

Frau Patrizia Mordasini

Tel. 061 272 14 55
(Nummer der Kanzlei Liatowitsch & Partner,
Stichwort: Paul Josef Jenni-Stiftung)

E-Mail: info(at)jenni-stiftung.ch